Was kostet Falschparken wirklich?
Zwischen 10 und 55 Euro Verwarngeld, bis 110 Euro Bußgeld und in den schönsten Fällen sogar ein Punkt in Flensburg – hier steht alles, was beim Falschparken wehtut.
Die Grundregel: Ab wann parkt man überhaupt?
Bevor Strafen fällig werden, muss man klären, wann ein Fahrzeug rechtlich überhaupt parkt. Das klingt nach Bürokratie, ist aber genau die Stelle, an der viele Ausreden nicht mehr ziehen.
Wer sein Fahrzeug verlässt oder länger als drei Minuten hält, parkt. Kurzes Anhalten zum Ein- oder Aussteigen, Be- oder Entladen gilt noch als Halten. Der Unterschied entscheidet, ob du noch entspannt guckst oder schon 25 Euro in die Luft bläst, während du beim Bäcker so tust, als sei das alles völlig normal. Genau diese Selbsttäuschung macht den Charme des Falschparkens aus.
Aktuelle Bußgelder: Die Tabelle für Parkverstöße 2026
Der derzeit gültige Bußgeldkatalog trat am 9. November 2021 in Kraft und hat die Sache spürbar teurer gemacht. Die folgenden Beträge sind die Regelsätze – je nach Einzelfall kann die Behörde abweichen.
| Verstoß | Verwarngeld / Bußgeld | Punkt? |
|---|---|---|
| Parken im Halteverbot bis 1 Stunde | 25 € | – |
| Parken im Halteverbot über 1 Stunde | 40 € | – |
| Parken in zweiter Reihe | 55 € | – |
| Parken in zweiter Reihe + Behinderung | 80 € | 1 Punkt |
| Parken in zweiter Reihe + Unfall | 110 € | 1 Punkt |
| Parken auf Geh- / Radweg | 55 € | – |
| Parken auf Geh-/Radweg über 1 Stunde oder mit Behinderung | 70 € | 1 Punkt |
| Parken auf Behindertenparkplatz | 55 € | – |
| Parken auf E-Ladesäule (unberechtigt) | 55 € | – |
| Parken in Feuerwehrzufahrt | 55 € | – |
| Feuerwehrzufahrt + Behinderung Rettungsfahrzeug | 100 € | 1 Punkt |
| Parken an unübersichtlicher Stelle | 35 € | – |
| Parken an unübersichtlicher Stelle + Behinderung | 55 € | – |
| Abgelaufene Parkuhr / kein Parkschein bis 30 Min. Überschreitung | 20 € | – |
| Abgelaufene Parkuhr / kein Parkschein über 3 Stunden | 40 € | – |
| Parken in verkehrsberuhigter Zone unzulässig | 10 € | – |
Verwarngeld oder Bußgeld – was ist der Unterschied?
Die meisten Parkverstöße landen im Verwarngeldbereich zwischen 10 und 55 Euro. Das wirkt harmlos, ist aber die Variante ohne zusätzliche Verwaltungsgebühren. Alles darüber rutscht ins Bußgeldverfahren, und dann wird es teurer.
Das Verwarngeld landet meist als Zettel am Auto und soll innerhalb einer Woche bezahlt werden. Wer das ignoriert, bekommt später Post von der Behörde.
Beim Verwarngeld ist kein klassischer Einspruch vorgesehen, nur eine Stellungnahme. Beim Bußgeldbescheid hast du zwei Wochen für den Einspruch.
Bußgelder für Falschparken verjähren nach drei Monaten. Kommt der Bescheid später, ist das rechtlich oft zu spät.
Zusätzlich zum Bußgeld können Abschleppkosten anfallen – meist 200 bis 300 Euro. Die Rechnung landet ziemlich zuverlässig beim Falschparker.
Wann gibt es Punkte in Flensburg?
Beim Falschparken landen die wenigsten direkt in Flensburg. Punkte gibt es vor allem dann, wenn andere behindert, gefährdet oder in einen Unfall hineingezogen werden. Zweite Reihe plus Behinderung kostet 80 Euro und einen Punkt – mit Unfall wird es noch teurer.
Wer Parkverstöße sammelt wie andere Bonuspunkte, kann in Extremfällen sogar bei einer MPU landen. Das ist selten, aber möglich.
Was gilt auf Privatparkplätzen?
Im öffentlichen Straßenraum dürfen nur Polizei und Ordnungsamt Strafzettel verteilen. Auf privaten Parkplätzen – etwa vor Supermärkten, Arztpraxen oder in Wohnanlagen – greifen privatrechtliche Regeln. Dort kann der Eigentümer oder Betreiber einen Überwachungsdienst beauftragen, der eigene Vertragsstrafen verhängt. Die sind oft teurer als das staatliche Verwarngeld.