Falschparker vor der Ladestation – 55 Euro für Verbrenner auf dem E-Parkplatz

Ratgeber · E-Mobilität

Wer seinen Diesel oder Benziner auf einem ausgewiesenen Elektroparkplatz abstellt, zahlt seit dem Bußgeldkatalog 2021 55 Euro Verwarngeld. Was gilt, wann es mehr kostet – und was E-Auto-Fahrer tun können.

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Die neue Regelung seit 2021

Das Gesetz

Mit dem Bußgeldkatalog vom November 2021 kam die lange fällige Regelung: Fahrzeuge ohne Elektroantrieb auf einem ausgewiesenen Ladeparkplatz werden mit 55 Euro Verwarngeld belegt. Wer mit E-Auto dort steht, aber nicht lädt, bekommt ebenfalls eine Rechnung.

RECHTLICHE GRUNDLAGE: § 12 STVO I.V.M. ZEICHEN 314 STVO (ZUSATZSCHILD "ELEKTRISCH BETRIEBENE FAHRZEUGE")

Das Parken an einer Ladesäule ist nur für Fahrzeuge erlaubt, die dort tatsächlich laden oder die Berechtigung dafür haben. Wer ohne passenden Antrieb oder ohne laufenden Ladevorgang dort steht, verstößt gegen das Parkverbot und kann ein Verwarngeld kassieren.

Auf dieser Seite:
55 €
STANDARDBUSSGELD

Für Nicht-Elektrofahrzeuge auf ausgewiesenen E-Parkplätzen. Kurz gesagt: falsch erwischt.

55 €
AUCH FÜR E-AUTOS

Wer mit vollem Akku weiter parkt, obwohl längst nichts mehr geladen wird, zahlt ebenfalls. Freier Platz ist das dann keiner mehr.

2021
IN KRAFT GETRETEN

Seit dem 9. November 2021 gilt das verbindlich. Also lang genug für Klarheit.

Was genau ist verboten – und was nicht?

Was ist erlaubt?

Das Blockieren eines E-Ladeparkplatzes ist nur dann relevant, wenn der Platz amtlich ausgeschildert ist. Ein freundlicher Hinweis des Betreibers reicht nicht, es braucht das richtige Schild. Auf privaten Flächen gilt sonst das Hausrecht.

Auch E-Auto-Fahrer können ein Bußgeld kassieren: Wer mit vollem Akku stundenlang an der Säule steht, blockiert den Platz unnötig und kann ebenfalls sanktioniert werden. Manche Anbieter legen mit eigenen Standgebühren noch einen drauf.

Was tun, wenn meine Ladesäule zugeparkt ist?

Steht das blockierende Fahrzeug im öffentlichen Raum, sind Polizei oder Ordnungsamt zuständig. Die entscheiden dann, ob es beim Zettel bleibt oder der Wagen verschwindet. Auf privatem Gelände – etwa bei Supermärkten oder Unternehmen – ist der Betreiber dran und kann selbst abschleppen lassen oder einen Dienst beauftragen.

Was tun?

Wie entwickelt sich die Lage – und was kommt noch?

Zukunftsaussichten

Die Zahl der Ladepunkte wächst rasant, und mit ihr die Konflikte um genau diese Plätze. Einige Kommunen setzen bereits Kameras ein, um Verstöße automatisiert zu erfassen. Die Kontrolldichte dürfte also eher zunehmen.

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