Falschparker vor der Garage – der entscheidende Unterschied zur Einfahrt

Ratgeber · Garage zugeparkt

Viele halten eine Garagenzufahrt für dasselbe wie eine Einfahrt. Ist sie nicht. Genau dieser kleine Unterschied entscheidet darüber, ob du warten musst oder selbst handeln kannst.

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Warum die Garage kein Fall für die Polizei ist

Das Gesetz

Wird eine öffentliche Ein- oder Ausfahrt blockiert, ist die Polizei zuständig. Eine Garagenzufahrt zählt aber nicht automatisch als Ein- oder Ausfahrt im Sinne der StVO. In der Praxis heißt das oft: Die Polizei fühlt sich hier meist nicht zuständig.

WICHTIGER HINWEIS

Wird nur die Garagenzufahrt versperrt, ist die Polizei nicht zuständig. Der saubere Weg ist Selbsthilfe – also das Abschleppen auf eigene Veranlassung.

Auf dieser Seite:

Einfahrt vs. Garage: Der entscheidende Unterschied

Der Unterschied
Einfahrt (Öffentlich zugänglich)

Gilt als Ein- oder Ausfahrt nach § 12 StVO. Das Parkverbot steht fest, Polizei und Ordnungsamt können einschreiten, und ein Strafzettel ist ebenfalls drin.

Garagenzufahrt (Privatgrund)

Liegt oft auf Privatgrund. Dann ist die Polizei raus, du aber nicht handlungsunfähig. Nach § 859 BGB darfst du abschleppen lassen – nur die Rechnung landet erst einmal bei dir.

Was du konkret tun solltest

Steht das Auto direkt vor deiner Garage auf deinem Grundstück, darfst du selbst handeln. Du musst nicht erst auf Polizei oder Ordnungsamt warten, sondern kannst den Abschleppdienst beauftragen. Vorher Fotos machen: Kennzeichen, Uhrzeit, Datum und der klare Beweis, dass wirklich alles dicht ist.

Die Polizei anschließend zu informieren ist sinnvoll, damit der Halter sein Fahrzeug wiederfindet.

Was tun?
§ 859 BGB – SELBSTHILFE DES BESITZERS

Wird dein Besitz durch ein unerlaubt abgestelltes Fahrzeug gestört, darfst du dir sofort selbst helfen. Das umfasst auch das Abschleppen. Der Bundesgerichtshof hat das für Privatparkplätze schon 2009 ausdrücklich bestätigt.

Kann ich den entstandenen Schaden ersetzt verlangen?

Schadenersatz

Musst du wegen der zugeparkten Garage einen Termin absagen oder ein Taxi nehmen, weil du nicht wegkommst, kannst du auch diese Kosten als Schadensersatz geltend machen. Voraussetzung ist natürlich, dass du den Halter identifizieren und die Kosten belegen kannst. Die Abschleppkosten selbst trägt der Falschparker ohnehin.

Das Schild an der Garage: Pflicht oder nützlich?

Hinweisschild

Ein Schild mit dem Hinweis „Ausfahrt freihalten – kostenpflichtiges Abschleppen“ ist keine Pflicht, aber ziemlich hilfreich. Es erspart oft Diskussionen.

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