Falschparker auf dem eigenen Grundstück – deine Rechte
Auf Privatgrund gelten andere Regeln als auf der Straße. Du hast mehr Handlungsspielraum – und auch die Pflicht, sauber zu dokumentieren. Was du tun darfst, was verboten ist und wie du Beweise sicherst, steht hier ohne Juristennebel.
Das Recht auf deiner Seite: § 859 BGB
Parkt jemand unerlaubt auf deinem Privatgrundstück, entzieht er dir praktisch den Besitz an deiner Stellfläche. Das Bürgerliche Gesetzbuch gibt dir dafür ein klares Gegenmittel: sofort handeln statt erstmal auf Behördenromantik zu warten.
Wird der Besitz durch verbotene Eigenmacht entzogen, darf der Besitzer sich sofort wieder in den Besitz bringen. Im Klartext: Du darfst das unbefugt abgestellte Fahrzeug abschleppen lassen. Der Bundesgerichtshof hat das 2009 für Privatparkplätze ausdrücklich bestätigt.
Was du tun darfst – und was nicht
Muss dein Grundstück als privat ausgeschildert sein?
Nein, ein Schild ist keine rechtliche Voraussetzung, um abschleppen zu lassen. Der Bundesgerichtshof hat klargestellt, dass das auch dann zulässig ist, wenn in der Nähe keine Parkalternative wartet oder kein wirtschaftlicher Schaden nachgewiesen werden muss. Ein Schild ist trotzdem sinnvoll.
Wer zahlt – und wie läuft das mit den Kosten?
Grundsätzlich trägt der Falschparker alle Kosten. In der Praxis gehst du als Eigentümer oft in Vorleistung und holst dir das Geld später zurück. Der Abschleppdienst rechnet meist zuerst mit dir ab. Manche Unternehmen rechnen direkt mit dem Falschparker.
Solange die Abschleppkosten nicht bezahlt sind, musst du das Fahrzeug nicht herausgeben. Das Zurückbehaltungsrecht ist hier ziemlich nützlich.
Je nach Einsatz, Region und Uhrzeit liegen die Kosten bei 100 bis 300 Euro. Leerfahrten sind ebenfalls nicht gratis.
Privatparkplatz für Kunden oder Mieter
Firmenparkplätze, Kundenparkplätze vor Geschäften und vermietete Stellplätze in Wohnanlagen gelten alle als Privatgrund. Auch Mieter eines Stellplatzes können während ihrer Mietzeit als Besitzer auftreten und Falschparker abschleppen lassen. Entscheidend ist das Besitzrecht.
Ruf möglichst zuerst die Polizei, damit sie den Halter ermitteln kann. Oft ruft sie ihn an und der Fahrer fährt selbst weg. Erst wenn das nicht klappt, lohnt sich der Abschleppauftrag. Jeden Schritt mit Zeitstempel festhalten schadet nicht.
Wann ist Abschleppen unverhältnismäßig?
Trotz deines Rechts gilt der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit. Wenn jemand fünf Minuten am Rand des Geländes steht und niemanden stört, wirkt ein sofortiger Abschleppauftrag schnell überzogen. Bei klaren Behinderungen, blockierten Stellplätzen oder Wiederholungstätern ist das Abschleppen dagegen gerechtfertigt.
Dann lieber klare Grenzen.