Falschparken auf dem Mutter-Kind-Parkplatz – Privatrecht schlägt StVO
Mutter-Kind-Parkplätze sind kein Fall für die Straßenverkehrsordnung, sondern für das Hausrecht. Also wieder so ein Bereich, in dem manche so tun, als wären Schilder nur Deko.
Kein Verkehrszeichen, kein Bußgeld
Während der Behindertenparkplatz durch amtliche Verkehrszeichen geregelt ist, läuft der Mutter-Kind-Parkplatz meistens über das private Hausrecht. Die Plätze stehen fast immer auf Supermarkt-, Center- oder Baumarktparkplätzen und gehören damit nicht in den Alltag von Polizei und Ordnungsamt.
Deshalb gibt es dort auch keinen amtlichen Strafzettel und kein staatliches Bußgeld. Ein Schild ist eben keine Einladung, sich daneben zu benehmen.
Amtlich geregelt, mit StVO und Bußgeld. Polizei und Ordnungsamt können einschreiten.
Privatrechtlich geregelt. Kein staatliches Bußgeld, aber durchaus Vertragsstrafe oder Abschleppen.
Was kann der Betreiber tun – und was du als Betroffener?
Der Betreiber – also Supermarkt, Einkaufszentrum oder Vermieter – darf sein Hausrecht durchsetzen. Das heißt: abschleppen lassen, Vertragsstrafen ankündigen oder einen Dienst einschalten.
Als betroffener Elternteil kannst du den Betreiber informieren, mehr aber meist nicht.
Am besten direkt den Betreiber oder die Servicetheke informieren. Eine Falschparker-Karte hinter die Scheibe ist ebenfalls okay, solange du das Auto in Ruhe lässt.
Wer darf auf Mutter-Kind-Parkplätzen parken?
Das bestimmt der jeweilige Betreiber in seinen Nutzungsbedingungen. Üblich ist die Nutzung durch Eltern oder Begleitpersonen mit kleinen Kindern – oft bis drei oder sechs Jahre. Manche Betreiber öffnen die Plätze auch für Schwangere.
Warum die Rechtslage trotzdem Wirkung entfaltet
Auch ohne staatliche Strafen funktioniert das Prinzip recht gut: Wer konsequent abschleppen lässt oder Vertragsstrafen durchzieht, bekommt schnell wieder Ordnung auf den Platz. Ein gut sichtbares Schild hilft dabei.