Falschparken auf dem Behindertenparkplatz

Ratgeber · Barrierefreiheit

55 Euro, kein Punkt. Klingt überschaubar, bis man merkt, dass dieser Platz nicht für Leute gedacht ist, die nur näher an den Eingang wollten. Wer ohne Berechtigung dort steht, nimmt anderen Platz weg. Punkt.

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Wer darf auf dem Behindertenparkplatz parken?

Das Gesetz

Behindertenparkplätze sind für Menschen mit Schwerbehinderung reserviert, die auf das Auto angewiesen sind und nicht auf spontane Park-Glücksspiele. Ausgewiesen werden sie durch das Zeichen 314 StVO mit Rollstuhlpiktogramm. Nur wer einen gültigen Europäischen Parkausweis besitzt und sichtbar auslegt, darf dort stehen. Der Rest soll sich woanders hinstellen.

RECHTLICHE GRUNDLAGE: STVO ZEICHEN 314 MIT ZUSATZZEICHEN ROLLSTUHL

Der Platz ist offiziell ausgeschildert und ziemlich eindeutig nicht als Bonuszone gedacht. Ohne Ausweis wird daraus eine Ordnungswidrigkeit und mindestens 55 Euro Verwarngeld. Vor 2021 waren es nur 35 Euro.

Auf dieser Seite:

Was kostet das unberechtigte Parken konkret?

Kosten

Das Bußgeld beträgt pauschal 55 Euro. Juristisch unspektakulär, menschlich peinlich. Punkte in Flensburg drohen in der Regel nicht.

Vor 2021

Bis 2021 waren es 35 Euro. Seitdem sind es 55 Euro.

Zusatzkosten möglich

Wenn der Platz gebraucht wird oder der Verstoß besonders dreist ist, kann Abschleppen dazukommen. Dann wird es teuer.

Was tun, wenn jemand unberechtigten auf dem Behindertenparkplatz steht?

Als Beobachter kannst du Polizei oder Ordnungsamt informieren. Die prüfen dann, ob der Ausweis wirklich da ist oder ob jemand einfach auf gut Glück geparkt hat. Wenn du selbst auf den Platz angewiesen bist, kann auch Abschleppen beantragt werden.

Auf eigenem Grundstück gelten wieder die üblichen Privatgrund-Regeln. Dann musst du nicht auf amtliche Einsicht hoffen, sondern kannst selbst abschleppen lassen.

Was tun?

Darf jemand kurz dort stehen bleiben, um eine Person ein- oder auszuladen?

Nur mal kurz

Das hängt an der Situation. Wer nur kurz hält, um eine gehbehinderte Person ein- oder aussteigen zu lassen, ist meist noch kein Falschparker. Sobald das Auto aber unbeaufsichtigt stehen bleibt, ist es Parken.

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